Sind Ihre Geschirrspülmittel für "Nahrungskontakt" zugelassen? Wie steht es damit bei den anderen Produkten?

Bis Ende der 90er Jahre mussten alle Inhaltsstoffe der beispielsweise in Frankreich verkauften Geschirrspülmittel auf einer offiziellen Liste, einer so genannten Positivliste, aufgeführt sein, die alle für den "Nahrungsmittelkontakt" zugelassenen Substanzen auflistet. Seit jener Zeit müssen sich nur die Industrieprodukte unbedingt an diese Positivliste halten. Geschirrspülmittel für den Gebrauch im Privathaushalt und in Gemeinschaftseinrichtungen müssen Reinheitsregeln einhalten, unterliegen jedoch nicht dieser Positivliste. Dennoch stehen die Inhaltsstoffe der Geschirrspülmittel von L'ARBRE VERT auf dieser Liste der für den "Nahrungsmittelkontakt" zugelassenen Bestandteile. Der Allzweckreiniger, der Fettlöser, der Glasreiniger und der Badezimmerreiniger der Palette L'ARBRE VERT bestehen ebenfalls aus für den "Nahrungsmittelkontakt" zugelassenen Inhaltsstoffen.

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